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FORCED LOANS BY NAPOLEON Hans-Georg Glasemann

Die Obligationen der Zwangsanleihen Jérômes

Unter dem Titel „Die Obligationen der Zwangsanleihen Jérômes“ veröffentlichte Emil Größel 1978 einen interessanten Beitrag zu den Partial-Obligationen des früheren Königreichs Westphalen. Größel beschreibt die Gründung und die Staatsfinanzen des vom französischen Kaiser Napoléon Bonaparte geschaffenen Königreichs, das zwischen dem Frieden von Tilsit 1807 und der Völker- schlacht bei Leipzig 1813 als quasi Vasallen- staat bestand.

Königreich Westphalen

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Konigreich Westphalen
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Wappen des Konigreichs Westphalen

Das „Royaume de Westphalie“ erstreckte sich über Gebietsteile von sieben heutigen Bundes- ländern (Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Bremen, Hamburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt) und bestand aus den Depar- tements: Elbe, Saale, Harz, Oker, Leine, Werra, Fulda, Weser und Hannover (Fläche: 40.000 km2, 1,9 Millionen Einwohner).

Napoléon Bonaparte (1769-1821) schuf, nachdem er halb Europa unter seine Herr- schaft gebracht hatte, mit diesem Königreich einen neuen Staat, der politisch und militä- risch vollständig unter französischer Kontrolle stand, einen „Reform- und Modellstaat“ der mit einer modernen Staatsausrichtung und Verwaltung Vorbildcharakter für die anderen deutschen Vasallenstaaten haben sollte. Tat- sächlich wurden die Patrimonialgerichte und die Leibeigenschaft abgeschafft, die Gewerbe- freiheit, die Gewaltenteilung, die Gleichbe- rechtigung der Juden und der Code Civil eingeführt.

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Konig und Konigin Jerome und Katharina von Westphalen

Geschaffen wurde das neue Herrschaftsgebiet von Napoléon für seinen jüngeren Bruder Jérôme (Hieronymus) Bonaparte (1784-1860), zu diesem Zeitpunkt 23 Jahre alt. Obwohl Jérôme einem verschwenderischen Lebensstil nicht abgeneigt war – im Volksmund hieß er „König Lustigk“ –, führte er doch einige Reformen in seinem Königreich durch. Offi- ziell gab es im Königreich zwei Amtsspra- chen, Deutsch und Französisch. Durch den Wegfall der alten Zünfte und das Wachstum des königlichen Hofstaates entwickelten sich Handwerk und Gewerbe zunächst zumindest in der Residenzstadt Kassel. Die Reformen waren jedoch nur begrenzt erfolgreich, da der ständige Geld- und Menschenbedarf für die napoleonischen Kriege das Land wirtschaft- lich ausbluten ließ.

Die Finanzen des Königreiches wurden durch ständige Kontributionen an Frankreich zerrüt- tet und dadurch, dass Napoléon und Jérôme einen Großteil der einst steuerpflichtigen Güter als Apanagen französischen Offizieren überließen.

 

 

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6% Obligation des Konigreichs Westphalen (1. Classe), 200 Franken, Kassel, 1809

Zwangsanleihe

Emil Größel berichtet bei den Zwangsanlei- hen sehr lebendig über die Emission, die vielseitigen Eintreibungsaktionen des Staates, die Ausweichversuche der Bürger und die Versuche, eine Entschädigung für die notlei- denden Obligationen nach 1813 zu erreichen:

Die starke finanzielle Belastung des Staats- haushalts war einerseits ein Problem vieler Staaten dieser kriegerischen Zeit, andererseits waren es gerade jene Herausforderungen, die zur Modernisierung zwangen. Das junge Königreich geriet schnell in Finanznot, ist mit einer 1808 errechneten Generalschuld über rund 112 Millionen Franken hoch verschuldet.

Noch mehr Steuern und Abgaben kann der Finanzminister von Bülow aus der Bevölke- rung nicht mehr herauspressen. Der König versucht in Holland eine Anleihe über 20 Millionen Franken aufzunehmen. Der Ver- such scheitert an der ungenügenden Kredit- würdigkeit des Landes.

Die finanzielle Lage des jungen Königreichs war mittlerweile so desolat, dass nur noch eine Lösung blieb – eine Zwangsanleihe.

Drei „Classen“ gewaltsame Obligationsserien wurden begeben und zwangsweise eingetrie- ben: 1808 die erste Anleihe mit geplanten 20 Millionen Franken, 1810 die zweite Anleihe über geplante 10 Millionen Franken und 1812 schließlich die dritte Anleihe über 5 Millionen Franken.

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4% Obligation des Konigreichs Westphalen, 2. Anleihe, 3. Classe, 100 Franken, Kassel, 1811

Je nach Vermögenslage (ab 5.000 Franken Vermögen) waren Bürger, Städte und Ge- meinden, aber auch Adelige und kirchliche Einrichtungen aufgefordert, dem Staat Geld zu leihen, indem sie seine Anleihen „freiwil- lig“ zeichnen. Die Höhe der zu zeichnenden Staatsanleihen war nach Vermögen gestaffelt. Bürger und Institutionen mit Vermögen bis zu 10.000 Franken sollten 100 Franken, bei Vermögen bis zu 20.000 Franken 200 Franken und ab 180.000 Franken 20.000 Franken zeichnen. Nach Einzahlung der Anleihesum- me erhielten die Zeichner zunächst eine Inte- rimsquittung, die später in die Obligation nebst Zinskupons umgetauscht wurde.

Wenn Bürger versuchten sich der Zwangsan- leihe zu entziehen, schreckte der Staat vor Drohungen mit Haft und Enteignung nicht zurück. Die auf den Namen ausgestellten Obligationen waren je nach Zeichnungsdatum und Zeichnungswilligkeit mit 3 bis 6 Prozent jährlich zu verzinsen und sollten durch Verlo- sung ohne verbindlichen Tilgungsplan zwi- schen 1812 und 1816 zurückgezahlt werden.

Die Anleihestücke und die vierteljährlichen Zinskupons sollten für die Besitzer „so gut wie bares Geld sein“, das heißt sie waren durch gesetzlichen Annahmezwang teilweise Zahlungsmittel. Bereits 1811 war die Einlö- sung der Kupons im Rückstand, für die rück- ständigen Zinsen sollten Scheine (Bons) erteilt werden. Ab 1812 war die Einlösung der Obligationen im Rückstand. Man konnte nun mit fälligen Obligationen vom Staat Staatsgü- ter (Domänen) erwerben, was vom Großkapi- tal sofort genutzt wurde.

Gewaltsam eintreiben ließen sich insgesamt nur 19,9 Millionen Franken. Als sich der Niedergang Napoleons 1813 nach den Nieder- lagen in Russland und der Völkerschlacht bei Leipzig abzeichnete, war der Traum vom Königreich nach sechs Jahren beendet.

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Bogen zur Obligation mit sechs vierteljahrlichen Kuponabschnitten

Jérôme ging ins Exil. Das Königreich West- phalen löste sich auf. Die ursprünglichen Territorien wurden wieder hergestellt. Westfa- len kam als rheinische Provinz zu Preußen. Der 1807 vertriebene Kurfürst Wilhelm I. zog wieder in Kassel ein und brachte die alte feudalistische Ordnung wieder mit. Der Kur- fürst versprach zurzeit des Wiener Kongresses (1814) in einer vage formulierten Verordnung, zumindest Teile der restlichen Obligations- schuld von Jérôme zu übernehmen. Für die Obligationäre war seine „Schuldablösung ein bloßes Wortversprechen, für den Staat aber ein geschickter Freikauf“.

Notleidende Obligationen

Der größte Teil der Obligationen und Kupons, das heißt die, die bis 1813 nicht eingelöst wurden, blieben bis heute notleidend. Der Kampf um eine Entschädigung für die unbedienten Obligationen erreichte 1842 seinen Höhepunkt. Die schwebende Restschuld Jérômes wurde in diesem Jahr mit rund 16,4 Millionen Franken festgestellt.

Die Nachfolgestaaten legten daraufhin auf der Berliner Konferenz in einem Abkommen fest, „dass keine der Regierungen sich den aufge- nommenen Verpflichtungen aus den Zwangs- anleihen Jérômes verpflichtet fühlt“. Mit diesem offiziellen Schlussstrich war jede Hoffnung auf irgendeine Entschädigung der Obligationen geschwunden.

Die in den Jahren 1809 bis 1813 getilgten Obligationen und bedienten Kupons wurden von den zuständigen Ämtern sofort vernichtet. In staatlichen Archiven in Marburg, Kassel und Merseburg befinden sich noch heute viele Interimsquittungen der drei Zwangsanleihen, aber nur sehr wenige Obligationen oder voll- ständige Kuponblätter. Nur selten tauchen Obligationen aus Privatbesitz in der Öffent- lichkeit auf.

Die Obligationen von 1808 sind filigrane Wertpapierurkunden mit Schmuckrand und Siegel. Die Obligationen von 1810 und 1812 sind eher schmucklose Zweckurkunden, nüch- tern mit einem Kurztext. Alle Obligationen sind heute extrem seltene Liebhaberstücke auf dem Markt der Numismatiker und der Lieb- haber historischer Wertpapiere.

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4% Obligation des Konigreichs Westphalen, 3. Anleihe, 1. Serie, 25 Franken, Kassel, 1812

Spekulation

Zum Schluss schreibt Größel: „Wie in allen Geldsachen sind auch hier in der Folgezeit immer wieder Spekulationen aufgetaucht, diese Stücke noch einmal zu Geld zu ma- chen“. So hat das Hessische Staatsarchiv Marburg 1975 eine Anfrage erhalten, ob Jérômes Obligationen irgendwo Anerkennung finden.

Das Staatsarchiv verwies auf die Verordnung des Kurfürsten von 1814 und die Beschlüsse der Berliner Konferenz von 1842 und prophe- zeite abschließend Erstaunliches: Die Bewer- tung der Obligationen der Zwangsanleihen Jérômes sei heute wohl eine Angelegenheit des Antiquitätenhandels.

Rund 200 Jahre nach dem Königreich West- phalen erklärt uns diese Prophezeiung das heutige Phänomen, dass Jérômes Napoleon- Bonds auf den Antiquariatsseiten von ebay im Jahr 2012 von Spekulanten zu vier- und fünf- stelligen Summen verkauft werden. Die Be- wertung ist eben eine Angelegenheit des Antiquitätenhandels!

Die lesenswerte 1978 in Kassel erschienene Broschüre von Emil Größel „Die Obligatio- nen der Zwangsanleihen Jérômes“ ist im Bücherantiquariat bei www.booklooker.de erhältlich.

Hans-Georg Glasemann

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